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   OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21   

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OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21 (https://dejure.org/2021,53096)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.12.2021 - 2 W 21/21 (https://dejure.org/2021,53096)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - 2 W 21/21 (https://dejure.org/2021,53096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • baurechtsiegen.de

    Bauprozess - bei Vergleichsschluss - Beklagte trägt eigene Anwaltskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 98
    1. In einer gerichtlichen Kostenentscheidung können grundsätzlich keine Kostenerstattungsansprüche im Verhältnis von Streitgenossen zueinander tituliert werden. 2. Schließen die Parteien in einem Rechtsstreit über ein Bauvorhaben, in dem der Planer und die beteiligten ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a; ZPO § 98
    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Kostenentscheidung unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstands und Streitstands nach billigem Ermessen Keine Kostenerstattungsansprüche im Verhältnis von Streitgenossen zueinander

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauprozess durch Vergleich beendet: Beklagte tragen eigene Anwaltskosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21
    Wird der Rechtsstreit - wie hier - im Zusammenhang mit einem Vergleichsabschluss übereinstimmend für erledigt erklärt, ist auf den Sach- und Streitstand abzustellen, wie er sich zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835 Rn. 2).
  • BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05

    Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21
    Insoweit kommt es zwar vornehmlich darauf an, wem die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen gewesen wären, wenn der Rechtsstreit nicht infolge des Vergleichsabschlusses für erledigt erklärt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - VI ZR 233/05, NJW 2007, 3429 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2015 - 8 W 54/15

    Kostenfestsetzungsverfahren: Interner Kostenerstattungsanspruch zwischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21
    Im Verhältnis der Streitgenossen zueinander findet eine Kostenerstattung grundsätzlich nicht statt (OLG Stuttgart, NJW-RR 2015, 763 Rn. 7; OLG Hamburg, ZfS 2017, 707; OLG Bremen, MDR 2003, 1080; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rn. 13.93; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 18. Aufl., § 91 Rn. 69).
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 8 W 87/16

    Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21
    Im Verhältnis der Streitgenossen zueinander findet eine Kostenerstattung grundsätzlich nicht statt (OLG Stuttgart, NJW-RR 2015, 763 Rn. 7; OLG Hamburg, ZfS 2017, 707; OLG Bremen, MDR 2003, 1080; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rn. 13.93; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 18. Aufl., § 91 Rn. 69).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 249/95

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21
    Ein Vergleich, durch den es den Parteien gelingt, ihre Rechtsbeziehungen insgesamt zu bereinigen und auf diese Weise etwaige Folgeprozesse zu vermeiden, rechtfertigt regelmäßig eine Kostenregelung, bei der - wie es § 98 ZPO bei einem Prozessvergleich im Zweifel vorsieht - jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZR 249/95, NJW-RR 1997, 510; OLG Schleswig, aaO).
  • OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04

    Berücksichtigung eines die Hauptsache erledigenden Vergleichs bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21
    Der an dem bisherigen Sach- und Streitstand ausgerichtete Billigkeitsmaßstab lässt es jedoch zu, auch die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärungen geführt haben, zu berücksichtigen, und damit auch den Inhalt eines vorangegangenen Vergleichs (OLG Schleswig, MDR 2005, 1437; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 2 W 5/04, BeckRS 2004, 18511 Rn. 23; Zöller/Herget, aaO, § 91a Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2004 - 2 W 5/04

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache durch Erstellung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21
    Der an dem bisherigen Sach- und Streitstand ausgerichtete Billigkeitsmaßstab lässt es jedoch zu, auch die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärungen geführt haben, zu berücksichtigen, und damit auch den Inhalt eines vorangegangenen Vergleichs (OLG Schleswig, MDR 2005, 1437; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 2 W 5/04, BeckRS 2004, 18511 Rn. 23; Zöller/Herget, aaO, § 91a Rn. 24).
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